Klage des Ortsrates Walle gegen den Verwaltungsausschuss der Gemeinde Winsen (Aller)
Wie den Mitgliedern des (neuen ) Ortsrates bekannt ist, hat der Ortsrat Walle im August 2011 beschlossen, Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben gegen die Entscheidungen des Verwaltungsausschusses am 2.8.2011, der den Antrag des Ortsrates Walle „für erledigt „ erklärte. Die Klage war erforderlich geworden, da dieser Beschluss ohne eine inhaltliche Bearbeitung des Antrages durch die Verwaltung erfolgte und ohne dass Antworten auf die im Antrag gestellten Forderungen erarbeitet wurden.
Es wurde in diversen vorangegangenen Beratungen mehrfach durch Bürger, Mitglieder des Rates und des Ortsrates darauf hingewiesen, dass der Standort im Gewerbe-/Industriegebiet Winsen-Schmalhorn sich offenkundig für das Projekt „Biogasanlage „eignet. Die Berücksichtigung in der Abwägung und Prüfung der alternativen Standorte wurde als fehlerhaft und unvollständig beanstandet. Der für die Antwort, ob das Gewerbe-/ Industriegebiet Schmalhorn grundsätzlich für den Bau der geplanten Biogasanlage geeignet sei , wesentliche Faktor war, dass sowohl von der Gemeindeverwaltung, dem Bürgermeister, dem Leiter der Bauverwaltung , dem Investor, dem Planungsbüro Petersen und dem hinzugezogenen ( lt. Bürgermeister) vereidigten Gutachter Herrn Steiner behauptet wurde, ein Sicherheitskreis von 530 Metern um die Lagerstätten für Pyrotechnische Materialien sei „unabänderlich“ und „zwingend“ von der Genehmigungsbehörde vorgeschrieben. Deshalb sei eine Bebauung dort nicht möglich. Der Bürgermeister erkläre hierzu, dass den diesbezüglichen Ausführungen des „vereidigten Gutachters“ Herrn Steiner zu glauben sei. Wenn der Ortsrat anderer Meinung sei, müsse er ( der Ortsrat) selber ein Gutachten in Auftrag geben, dass dieses überprüfe und ggf. anders feststelle.
Da auch die hierzu am 12.7.2011 angerufene Kommunalaufsicht des Landkreises Celle bis zum Ablauf Frist in der 2. Öffentlichen Auslegung keine Stellung nahm, sah der Ortsrat nur das Mittel der Klage gegeben.
Der Rat hat dann auf Grund dieser Behauptungen den Standort Schmalhorn für „nicht geeignet„ befunden und den F- und B -Plan für die Sandkuhle Walle als Satzung beschlossen.
Nach erneuter anwaltlicher Beratung hat der Ortsrat Walle (alte Besetzung) zur Kenntnis genommen, dass der Ortsrat das finanzielle Risiko für ein wie oben vorgeschlagenes Gutachten nicht tragen kann, denn die Kostenübernahme durch die Kommune wurde bereits im Vorfeld durch den Bürgermeister abgelehnt.
Der Ortsrat mußte, nachdem der Satzungsbeschluss im Rat zur Aufstellung des F- und B-Planes erfolgte, erkennen, dass ohne ein derartiges Gutachten die Chance im angestrebten Klageverfahren gemindert würde. Selbst wenn die Klage zum Erfolg führte, wäre es offen, ob die Entscheidung des Gerichtes zur Nichtigkeit des Satzungsbeschlusses führen würde.
Der (alte) Ortsrat empfiehlt somit, die Klage zurückzuziehen.