am 27. Juni 2017 um 20 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus
Informations- und Diskussionsveranstaltung des Ortsrates Walle zu geplanten Straßenausbaumaßnahmen der Gemeinde Winsen/Aller im Ortsteil Walle
Begrüßung der Zuhörer und geladenen Diskussionsteilnehmer (Siedlerbund )
- Darstellung des Straßenzustandskatasters der Gemeinde Winsen/Aller soweit es Straßen in Walle betrifft
- Erklärung der Berechungsgrundlagen für Ausbaumaßnahmen gemäß der z. Zt gültigen Straßenausbausatzung der Gemeinde
- Flächenberücksichtigung
- Nutzungsfaktoren
- Berechung einiger Beispiele, bei denen allerdings beim Faktor „Kosten des Ausbaus“ nur Erfahrungswerte herangezogen werden können.
Beispiel für
- bebautes Grundstück an einer „normalen“ Siedlungsstraße“, z. B. Heideweg
- bebautes Grundstück an einer „Gemeindeverbindungsstraße“ ( nach bisheriger Kenntnis der Ziegeleiweg (inneroertlich bzw. im Aussenbereich)
- landwirtschaftliche Fläche innerörtlich bzw. im Aussenbereich
- Grundstück mit gewerblicher Nutzung
- Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen
Am 01. März 2017 hat der Landtag in Hannover eine Novelle des niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Die Kommunen in Niedersachsen haben zukünftig die Möglichkeit, für den Ausbau, bzw. die grundhafte Erneuerung von Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge von den Grundstückseigentümern zu erheben.
Ob sie vom Instrument der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge Gebrauch machen wollen, entscheiden die Gemeinden selbst. Das Kommunalabgabengesetz gibt ihnen nunmehr insoweit eine zusätzliche Möglichkeit, über die Form der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vor Ort zu entscheiden.
- Kurze Darstellung der momentanen Situation im Rat ( ein Ratsmitglied berichtet)
- Kurze Darstellung des neuen Regelung
- Gegenüberstellung der beiden Berechnungsmethoden an obigen Beispielen.
Vorteile der neuen Berechungsmethode für die betroffenen Bürger
- Diskussion
- Ende der Veranstaltung